Plakettenservice
HU und AU - täglich bei uns im Haus!
Termin vereinbaren, fertig. Sie melden Ihr Auto an und wir kümmern uns um alles Weitere. Die Hauptuntersuchung (nach § 29 StVZO) und die Abgasuntersuchung (nach § 47a StVZO) sind gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jeden Verkehrsteilnehmer. Und Sie wissen ja, dass bei einer Verkehrskontrolle das Auge des Gesetzes auch einen prüfenden Blick auf das Nummernschild wirft. Ersparen Sie sich Ärger und vergewissern Sie sich frühzeitig, wann es Zeit für einen Plakettenwechsel ist.
Unser Plaketten Service erspart Ihnen Formalitäten, Zeit und Wege. Melden Sie sich einfach an und lassen Sie die Abnahme der HU und der AU von uns abwickeln. Die HU erfolgt durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Prüfingenieure einer solchen Organisation. Falls bei der Untersuchung festgestellt wird, dass Arbeiten am Auto erforderlich sind, können wir das nach Absprache mit Ihnen gleich in Ordnung bringen. So sparen Sie die eventuelle Nachuntersuchung und damit verbundene Mehrkosten.
Ihre Pflicht - die jährliche UVV-Prüfung !
Als Gewerbetreibender haben Sie die Pflicht1, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark mindestens einmal jährlich durch einen sachkundigen Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand kontrollieren zu lassen. Wer der sogenannten Unfallverhütungsvorschrift (UVV) nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Service Partner hat die geforderte Sachkunde und sorgt mit der Ausstellung des UVV-Prüfberichtes dafür, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften der UVV entspricht.
1. Nach Paragraph 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift »Fahrzeuge« (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29).